ARGE-Haus
Wer kann das Vereinsheim mieten?
Die Nutzung des Vereinsheims ist ausschließlich Vereinsmitgliedern der ARGE
Hammerschmiede gestattet.
Das Vereinsheim darf nur zu Vereinszwecken genutzt werden. Private Feiern und eine
weitere Untervermietung sind nicht gestattet.
Hier nimmst Du Kontakt mit uns auf ...
Unsere Hausordnung
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Hausordnung dient dem sicheren, ordnungsgemäßen und rücksichtsvollen Betrieb des
Vereinsheims der ARGE Hammerschmiede. Sie gilt für alle Mitglieder, Gäste, Mieter sowie
sonstige Nutzer der Räumlichkeiten.
2. Allgemeine Verhaltensregeln
Gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und ein höflicher Umgang sind selbstverständlich.
Den Mitgliedern des Vorstandes der ARGE Hammerschmiede, sowie Ihren Beauftragten ist
jederzeit der Zugang zum Vereinsheim zu gestatten.
Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisten.
Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
3. Nutzung der Räumlichkeiten
Die Nutzung des Vereinsheims ist ausschließlich Vereinsmitgliedern der ARGE Hammerschmiede
gestattet.
Das Vereinsheim darf nur zu Vereinszwecken genutzt werden. Private Feiern und eine weitere
Untervermietung sind nicht gestattet.
Das Vereinsheim ist 7 Tage vor und nach dem Maibaumfest und 14 Tage vor und nach dem
Weihnachtsmarkt geschlossen.
Änderungen an Einrichtungen und technischen Anlagen (wie z.B. an den WLAN gesteuerten
Heizungsthermostaten) sind nicht erlaubt. Vorhandenes Mobiliar und Einrichtungsgegenstände sind
pfleglich zu behandeln. Eingebrachte Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des
Vorstandes temporär im Vereinsheim gelagert werden.
Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.
4. Getränke
Getränke sind über die ARGE Hammerschmiede zu beziehen.
5. Sauberkeit und Ordnung
Alle Nutzer sind verpflichtet, die Räume sauber und besenrein zu hinterlassen.
Abfälle sind getrennt und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Geschirr, Gläser und Küchengeräte sind nach Gebrauch zu reinigen und wegzuräumen.
6. Ruhe und Lärmschutz
Auf Nachbarn und andere Nutzer ist Rücksicht zu nehmen.
Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten (insbesondere zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr).
Musik und andere Geräuschquellen sind auf angemessene Lautstärke zu begrenzen.
7. Rauchverbot und Jugendschutz
In allen Innenräumen gilt Rauchverbot.
Gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz sind strikt einzuhalten.
8. Sicherheit und Brandschutz
Offenes Feuer ist im Vereinsheim untersagt.
Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt oder missbräuchlich verwendet werden.
Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster, Türen, Rollos, Licht und technische Geräte zu
schließen bzw. auszuschalten.
9. Haftung
Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
Für verursachte Schäden haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch den Vorstand ausgeübt.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Nutzer des Vereinsheims verwiesen oder von der
Nutzung ausgeschlossen werden.
