Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Vereine,
Verbände und Organisationen
im Stadtteil Augsburg-Hammerschmiede e.V.
Stand: 16.03.2018
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein trägt den Namen: „Arbeitsgemeinschaft der Vereine, Verbände und Organisationen im
Stadtteil Augsburg – Hammerschmiede e.V.“ (Arge Hammerschmiede e.V.). - Der Sitz des Vereins ist Augsburg.
§ 2 Eintragung
- Der Verein ist beim Registergericht unter der Nr. 1260 eingetragen.
§ 3 Organisation und Zweck
- Die Arbeitsgemeinschaft Hammerschmiede (Arge Hammerschmiede e.V.) ist die durch den freiwilligen Zusammenschluss der Vereine, Verbände und Organisationen im Stadtteil Augsburg - Hammerschmiede gebildete Dachorganisation mit der Zielsetzung
- die allgemeinen Interessen der Mitglieder nach innen und außen zu wahren,
- im Zusammenwirken mit allen zuständigen Stellen zur Aktivierung des bürgerschaftlichen Lebens innerhalb des Stadtteils Augsburg - Hammerschmiede beizutragen.
- Die Arge Hammerschmiede e.V. greift nicht in das Eigenleben ihrer Mitglieder ein und enthält sich jeder parteipolitischen Tätigkeit.
§ 4 Aufgaben
- Im Rahmen der Interessenwahrung ist es insbesondere Aufgabe der Arge
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis fördern,
- bei der Lösung anstehender Probleme durch Erfahrungsaustausch mitwirken,
- Veranstaltungen ihrer Mitglieder terminlich zu koordinieren und nach Möglichkeit unterstützen,
- geeignete zentrale Veranstaltungen selbst durchzuführen,
- die Belange der Arge Hammerschmiede und ihrer Mitglieder gegenüber Behörden und in der Öffentlichkeit zu vertreten.
- Unterstützung / Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Hammerschmiede.
- Zur Aktivierung des bürgerschaftlichen Lebens zählt unter anderem auch die Behandlung allgemeiner interessierender Angelegenheiten aus dem Stadtteil Augsburg – Hammerschmiede und deren Vertretung in Bürgerversammlungen und öffentlichen Anhörungen.
§ 5 Mitgliedschaft (Aufnahme – Austritt – Ausschlüsse)
- Mitglieder können unter Anerkennung dieser Satzung alle Vereine, Verbände und Organisationen im Stadtteil Augsburg – Hammerschmiede werden, die sportliche, kulturelle, soziale, konfessionelle, gesellschaftliche und siedlungsstrukturelle Aufgaben erfüllen. Ausgenommen bleiben politische Parteien und Gruppierungen einschließlich deren Jugend- und Nachwuchsorganisationen.
- Die Aufnahme in der Arge Hammerschmiede e.V. ist schriftlich, unter Benennung von Namen und Anschriften des jeweiligen 1.Vorsitzenden und seines Stellvertreters, des satzungsmäßigen Vereinszweckes und der Mitgliederstärke zu beantragen.
Die Aufnahme wird nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung schriftlich bestätigt; über die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ergeht ebenso eine schriftliche Benachrichtigung. - Der Austritt aus der Arge Hammerschmiede e.V. ist jeweils zu Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) möglich; er ist gegenüber der Vorstandschaft schriftlich zu erklären.
Die Mitgliedschaft in der Arge Hammerschmiede e.V. endet automatisch mit der Auflösung des jeweiligen Vereins, des Verbandes oder der Organisation. - Mitglieder, die wiederkehrend oder schwerwiegend gegen diese Satzung verstoßen oder länger als eine Wahlperiode ( 2 Jahre ) nicht oder nicht in einem zumutbaren Maße an den Aufgaben der Arge Hammerschmiede e.V. mitwirken, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung gem. § 8, Abs. 4, aus der Arge Hammerschmiede e.V. ausgeschlossen werden.
Das betroffene Mitglied ist vorher zu hören.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder genießen alle Rechte und die Förderung durch die Arge Hammerschmiede im Rahmen ihrer Satzung und Möglichkeiten. Die Mitglieder sind verpflichtet, an den satzungsgemäßen und den durch Einzelbeschlüssen festgelegten Aufgaben der Arge Hammerschmiede e.V. entsprechend ihrer Art und ihres Leistungsvermögens mitzuwirken.
§ 7 Organe
- Organe der Arge Hammerschmiede sind:
- die Mitgliederversammlung,
- die Vorstandschaft.
§ 8 Mitgliederversammlung (Zusammensetzung – Aufgaben – Verfahren)
- Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Vertretern der angeschlossenen Vereine, Verbände und Organisationen.
Jedes Mitglied hat bei bis zu 150 eigenen Mitgliedern 2 Vertretersitze, ab 151 Mitgliedern 3 Vertretersitze.
Für die Mitgliederstärke ist die letzte Jahresabschlussstatistik verbindlich. Das Stimmrecht kann nur persönlich mit einer Stimme vom jeweils bevollmächtigten Vertreter des Mitglieds (Verein, Verband, Organisation) ausgeübt werden. Stimmrechtsübertragung ist innerhalb des Mitglieds (Verein, Verband, Organisation), jedoch nicht auf andere Mitglieder (Vereine, Verbände, Organisationen) zulässig.
Grundsätzlich stimmberechtigt sind die Mitglieder der Vorstandschaft nach § 9 (1).
Die stimmberechtigten Vertreter der Mitglieder bzw. des Vorstandes sind in der jeweiligen Anwesenheitsliste zu kennzeichnen. - Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes
- Wahl und Entlastung der Vorstandschaft
- Wahl von 2 Revisoren
- Festlegung der Arbeitsplanung
- Beschlussfassung über Neuaufnahmen und Ausschlüsse
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Auflösung der Arge Hammerschmiede e.V .
- Jährlich ist eine ordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können kurzfristig, müssen aber binnen einer Frist von 2 Monaten einberufen werden, wenn sie mindestens von 1/3 der Mitglieder gegenüber dem 1. Vorsitzenden der Arge Hammerschmiede e.V. unter Angabe und Begründung der Beratungs- gegenstände beantragt werden.
Die Mitglieder werden mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. - Für die Beschlüsse zu den unter § 8 Abs. 2e, 2f und 2g bezeichneten Angelegenheiten ist eine Stimmenmehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitgliedervertreter der Arge Hammerschmiede e.V. erforderlich. Ist diese Stimmenzahl in der Mitgliederversammlung nicht vertreten, wird in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung in der gleichen Angelegenheit durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedervertreter entschieden.
Alle übrigen Beschlüsse werden mit der Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedervertreter gefasst. Zur Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden schriftlich eingeladen. - Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich; Gästen und sonstigen Versammlungsteilnehmern kann vom Versammlungsleiter das Wort erteilt werden.
- Beurkundung
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 9 Vorstandschaft (Zusammensetzung – Wahl – Aufgaben)
- Die Vorstandschaft besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Kassier
- mindestens 2 Beisitzern
- dem Medien- und Öffentlichkeitsbeauftragten
- dem Material- und Gerätewart
- Die Vorstandschaft ist für die Geschäftsführung nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung verantwortlich.
Im besonderen gehören hierzu die Beantragung von Zuschüssen, die Erarbeitung von Vorschlägen und die Mitwirkung bei der Erstellung für kommunale Einrichtungen der Infrastruktur. In Dringlichkeitsfällen kann die Vorstandschaft in Angelegenheiten der Arbeitsplanung selbst Beschlüsse fassen.
Bei Bedarf und in angemessenen Abständen werden die Mitglieder der Arge Hammerschmiede e.V. (Vereine, Verbände, Organisationen) vom Vorsitzenden über aktuelle Angelegenheiten informiert. - Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein nach innen und außen. Im Innenverhältnis darf der stellvertretende Vorsitzende den Verein nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten. Die Mitgliederversammlung und Vorstandsitzung beruft der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle dessen Stellvertreter ein und leitet diese.
- Haftung:
Der 1. und der 2. Vorsitzende haftet dem Verein gegenüber nur für Schäden, die vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Verein stellt den 1. und den 2. Vorsitzenden von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese nicht Schäden zum Gegenstand haben, die durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 10 Verwaltung
- Das Geschäftsjahr ist gleichlaufend mit dem Kalenderjahr.
Laufende Mitgliederbeiträge werden nicht erhoben.
§ 11 Auflösung
- Im Falle einer Auflösung der Arge Hammerschmiede e.V.( § 8, Abs. 2g ) wird das vorhandene Vermögen entsprechend der Mitgliederstärke der einzelnen Mitglieder nach § 8 Abs. 1, aufgeteilt, für die in der eigenen Satzung die Gemeinnützigkeit festgelegt ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Diese Satzung wurde errichtet am 20.10.1983, am 26.04.1984 geändert und in der vorliegenden Neufassung durch die Mitgliederversammlung am 11.April 2008 beschlossen.
Es wird versichert, dass die Versammlung satzungsgemäß unter Angabe der Tagesordnung einberufen wurde und beschlussfähig war und dass der gefasste Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Augsburg, den 16.03.2018
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Versammlungsleiter C. Ernst
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Schriftführer P. Geh