§ 5 Mitgliedschaft (Aufnahme – Austritt – Ausschlüsse)
  1. Mitglieder können unter Anerkennung dieser Satzung alle Vereine, Verbände und Organisationen im Stadtteil Augsburg – Hammerschmiede werden, die sportliche, kulturelle, soziale, konfessionelle, gesellschaftliche und siedlungsstrukturelle Aufgaben erfüllen. Ausgenommen bleiben politische Parteien und Gruppierungen einschließlich deren Jugend- und Nachwuchsorganisationen. 

  2. Die Aufnahme in der Arge Hammerschmiede e.V. ist schriftlich, unter Benennung von Namen und Anschriften des jeweiligen 1.Vorsitzenden und seines Stellvertreters, des satzungsmäßigen Vereinszweckes und der Mitgliederstärke zu beantragen. 

    Die Aufnahme wird nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung schriftlich bestätigt; über die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ergeht ebenso eine schriftliche Benachrichtigung. 

  3. Der Austritt aus der Arge Hammerschmiede e.V. ist jeweils zu Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) möglich; er ist gegenüber der Vorstandschaft schriftlich zu erklären. 
    Die Mitgliedschaft in der Arge Hammerschmiede e.V. endet automatisch mit der Auflösung des jeweiligen Vereins, des Verbandes oder der Organisation. 

  4. Mitglieder, die wiederkehrend oder schwerwiegend gegen diese Satzung verstoßen oder länger als eine Wahlperiode ( 2 Jahre ) nicht oder nicht in einem zumutbaren Maße an den Aufgaben der Arge Hammerschmiede e.V. mitwirken, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung gem. § 8, Abs. 4, aus der Arge Hammerschmiede e.V. ausgeschlossen werden. 
    Das betroffene Mitglied ist vorher zu hören.