§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Die Mitglieder genießen alle Rechte und die Förderung durch die Arge Hammerschmiede im Rahmen ihrer Satzung und Möglichkeiten. Die Mitglieder sind verpflichtet, an den satzungsgemäßen und den durch Einzelbeschlüssen festgelegten Aufgaben der Arge Hammerschmiede e.V. entsprechend ihrer Art und ihres Leistungsvermögens mitzuwirken.