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§ 10 Verwaltung, Mittelverwendung
- Das Geschäftsjahr ist gleichlaufend mit dem Kalenderjahr.
- Laufende Mitgliederbeiträge werden nicht erhoben.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
